Text-Eintrag

Bundesgerichtshof muss Verantwortung für illegalen Download klären

 Der Bundesgerichtshof muss klären, ob ein Anschlussinhaber für illegale Downloads durch Mitbewohner oder Familienangehörige haftet. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden (1 BvR 2365/11). Die Karlsruher Richter hoben damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf, das einen Anschlussinhaber zur Zahlung von Abmahnkosten verurteilt und die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hatte.

Die Verfassungshüter schreiben in ihrer Pressemitteilung dazu:

Die hier entscheidende Rechtsfrage, ob einen Internetanschlussinhaber Prüf- und Instruktionspflichten gegenüber sonstigen Nutzern des Anschlusses treffen, wird von den Oberlandesgerichten nicht einheitlich beantwortet. Während teilweise die Auffassung vertreten wird, dass eine Pflicht, die Benutzung seines Internetanschlusses zu überwachen oder gegebenenfalls zu verhindern, nur besteht, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses hat, lässt das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil für das Entstehen einer Instruktions und Überwachungspflicht grundsätzlich bereits die Überlassung des Anschlusses an einen Dritten, gleich welchen Alters, genügen. Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob und in welchem Umfang Prüfpflichten des Anschlussinhabers bestehen, für die hier relevante Konstellation noch nicht entschieden. Die vom Oberlandesgericht herangezogene „Sommer unseres Lebens“-Entscheidung beantwortet die Frage nicht; sie betraf einen anderen Sachverhalt, nämlich die Frage, inwieweit ein WLAN-Anschluss gegen die Benutzung durch außenstehende Dritte gesichert werden muss.

Damit ist zweierlei klargestellt. Zum einen betrifft die berühmte “Sommer unseres Lebens”-Entscheidung des Bundesgerichtshofs keinen verallgemeinerungsfähigen Sachverhalt. Zum anderen ist in absehbarer Zeit mit einer Klärung der Frage zu rechnen, wann ein Anschlussinhabers für Mitbewohner und Familienangehörige haften muss.

(Quelle: bundesverfassungsgericht.de)

blog comments powered by Disqus