Cloud Computing für den Mittelstand, Teil 5
Wer seine Daten in die Wolke schieben möchte, muss einiges beachten. Wir stellen Ihnen in loser Folge das wichtigste vor.
Heute erfahren Sie, wer für Datensicherheit und Compliance in Ihrem Unternehmen verantwortlich ist.
Als Unternehmer und sogar inzwischen als IT-Verantwortlicher sind Sie persönlich für die Datensicherheit und Compliance in Ihrem Unternehmen verantwortlich.
Wenn Sie also Kundenlisten oder spezifisches unternehmerisches Know-how im Wege des Cloud Computing auslagern, sollten Sie sich vorher Gedanken darüber machen, welche Zugriffsrechte im Ausland gelten, falls Sie einem Transfer der Daten zu einem ausländischen Subunternehmer zugestimmt haben.
Die Zugriffsrechte im Rahmen von gerichtlichen Verfahren oder auch die Befugnisse von öffentlichen Stellen sind in anderen Staaten teilweise sehr viel großzügiger als in der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Es könnte also sein, dass ein Wettbewerber von Ihnen – ggf. über eine Tochtergesellschaft im Ausland - einen Rechtsstreit vom Zaun bricht und über eine gerichtliche Anordnung Zugriffsrechte auf Ihre im Ausland gelagerten Daten erhält. Auch deswegen sollten eventuelle Subunternehmer, die der Cloud Computing-Anbieter einsetzt, schon bei Vertragsschluss offen gelegt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, den Datentransfer vertraglich auf bestimmte Länder zu beschränken.
Fazit: Cloud Computing bietet viele Chancen, aber auch manche Risiken. Davor sollten Sie nicht zurückschrecken. Über vertragliche Regelungen können Sie die meisten Risiken gut abfangen.
Damit endet unsere kleine Reihe zum Cloud Computing. Sofern Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.